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ReiserechtBartholl GmbHBartholl VertragsberatungBartholl InternationalBartholl Kooperationspartner header month Bartholl

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Rechtsanwaltskanzlei Bartholl - Ihr Partner im Reiserecht

Das Reiserecht und das Luftverkehrsrecht entwickeln sich rasant. Der Reisende und Flugpassagier steht ohnmächtig und allein gelassen vor einem Gewirr an Rechtsgrundlagen aus internationalen Übereinkommen, europäischen Rechtsvorschriften und nationalen Gesetzen. Die undurchschaubaren Gesetzesgrundlagen und unbestimmten Rechtsbegriffe werden häufig missbraucht, um die Betroffenen davon abzuhalten, ihr gutes Recht geltend zu machen und durchzusetzen.

Der Betroffene spürt, dass ihm Unrecht widerfahren ist. Ohne das Verständnis für das Zusammenspiel der verschiedensten Anspruchsgrundlagen ist jedoch die Formulierung und Übersetzung der Ansprüche für betroffene Reisende und Flugpassagiere gegenüber mächtigen Reise- und Luftfahrtkonzernen äußerst schwierig.

Hier setzt unser Beratungsangebot an. Wir prüfen und analysieren Ihren Vorfall. Sie kontaktieren uns und Ihr persönlicher Ansprechpartner wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und steht Ihnen während der Betreuung der Angelegenheit jederzeit zur Verfügung. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird mit Ihnen gemeinsam die Sachlage erörtern. Er wird mit Ihnen einen Lösungsansatz erarbeiten, der ein vernünftiges, kostengünstiges und nachhaltiges Ergebnis beinhaltet. Die Kosten für unsere Tätigkeit werden Ihnen genau mitgeteilt, bevor diese entstehen. Ihr Ansprechpartner wird Ihnen die Angelegenheit verständlich vermitteln und das konkrete Vorgehen erklären.

Wir stellen höchste Anforderungen an die Qualität unserer Leistungen. Unsere Kunden profitieren von unserer methodischen Informationsauswertung, unserer grenz- überschreitenden Beratungstätigkeit und unserem zielgrichteten Lösungsansatz. Wir betreuen Sie weit über juristische Details hinaus.

Unsere Arbeit basiert auf Vertrauen, Diskretion und Verbindlichkeit.

Logo RA Bartholl    
       


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Jan Bartholl Aktuell


Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

Die Berechnung wichtiger Fristen im Reiserecht, europäischen Flugrecht und Gepäckrecht

MA 2011 (Ma)

Ansprüche auf Ausgleichszahlung und Entschädigung wegen einer Flugverspätung gegenüber der Airline, Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Gepäckverlustes oder Aufwendungsersatz wegen einer Gepäckverspätung gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft und Ansprüche auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit, entgangener Urlaubsfreude oder nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit gegenüber dem Reiseveranstalter unterliegen besonderen Verjährungsfristen, Anzeigefristen und Ausschlussfristen.

Die im deutschen und europäischen Recht kodifizierten Ansprüche von Fluggästen und Reisenden sind an Fristen gebunden. Insbesondere im Reiserecht und im Recht der Gepäckschadensregulierung gelten besonders kurze Anzeigefristen und zusätzliche Formvorschriften, die zu beachten sind. Die fristgemäße Geltendmachung der Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft (etwa auf Schadensersatz, Ausgleichszahlung oder Entschädigung wegen einer Flugverspätung gemäß der europäischen Fluggastverordnung Nr. 261/2004), dem Reiseveranstalter (etwa auf Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit und entgangener Urlaubsfreude) oder anderen Anspruchsgegnern entscheidet über die Durchsetzbarkeit der Forderungen.

Fachanwalt fuer Reiserecht Lesen Sie hier mehr...

 
 

 

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

Die Mitarbeiter der Rechtsanwaltskanzlei Bartholl wünschen Ihnen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start in das neue Jahr 2012.

 

Anwalt für Reiserecht Flugverspätung

 

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

Weihnachtsaktion 2011 - Die Kanzlei Bartholl spendet an Hilfsorganisationen

Dezember 2011 (Ma)

Auch in diesem Jahr führen wir den Spendenaufruf zu Weihnachten fort. Wir danken allen Mandanten und Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen. Wir werden auch dieses Jahr wieder auf Weihnachtspost und Kundenpräsente verzichten und den entsprechenden Betrag spenden.

Wir möchten Ihr Interesse wecken und Sie ermutigen, für die Arbeit von Hilfsorganisationen zu spenden. Mit einer Spende an Hilfsorganisationen können Sie deren Arbeit und Hilfsaktivitäten unterstützen. Sie können unseren Beitrag "10 Tipps für die sichere und bedachte Spende" hier einsehen. Neben anderen seriösen Wohltätigkeitsorganisationen helfen die Vereine AIDS-Waisen International und die Kindernothilfe, Not leidenden Kindern und Opfern in Krisensituationen.

Informieren Sie sich über die Aktionen und Projekte der Hilfsorganisationen und spenden Sie Ihren Beitrag gezielt und bewusst, um den betroffenen Menschen zu helfen und die Projektarbeit der Hilfsorganisationen zu unterstützen. Sie können die folgenden Banner anklicken und gelangen auf die Webseite der Vereine zur Online-Spende.

 

Ihre Spende für die AIDS-Waisen International e.V.:

Kanzlei Bartholl Banner Aids Waisen eV

 

Ihre Spende für die Kindernothilfe:

 

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

Die häufigsten Fragen zur Luftverkehrsteuer, Flugsteuer und Ticketabgabe in Deutschland

KO 2011 (Ma)

Die neue Flugticket-Steuer wird je nach Entfernung der Flugstrecke zum Zielflughafen unabhängig von der Buchungsklasse für alle aus Deutschland abgehenden Flüge mit 8, 25 oder 45 Euro erhoben. Hinzu kommen die Umsatzsteuern für die Ticketbuchung, soweit ein Inlandsflug vorliegt. Flüge nach Deutschland oder Transitflüge über Deutschland werden nicht besteuert. Vorliegend werden die häufigsten und wichtigsten Fragen über die Luftverkehrsteuer beantwortet.

Im Rahmen der neu eingeführten Luftverkehrsteuer sollen folgend die häufigsten Fragen verständlich und klar beantwortet werden.

Luftverkehrsteuer Flugsteuer FAQ Lesen Sie hier mehr...

 

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

Neue Flugsteuer und Luftverkehrsteuer in Deutschland und Rückerstattungsansprüche von Flugpassagieren

KO 2011 (Ma)

Die neue Flugticket-Steuer wird je nach Entfernung der Flugstrecke zum Zielflughafen unabhängig von der Buchungsklasse für alle aus Deutschland abgehenden Flüge mit 8 oder 25 oder 45 Euro erhoben. Für Inlandsflüge fallen zusätzlich zur Luftverkehrsteuer 19% Umsatzsteuer an. Flüge nach Deutschland oder Transitflüge über Deutschland werden nicht besteuert. Treten Flugpassagiere ihren Flug nicht an oder kündigen sie die Flugbuchung vor Flugantritt, können die vorausgleisteten Steuern, Gebühren und Zuschläge vollumfänglich zurückgefordert werden.

"Fliegen muss teurer werden" betitelte am 09.02.1995 eine große deutsche Boulevardzeitung das Interview mit der damaligen Umweltministerin Angela Merkel. "Die Bundesregierung wird international auf eine weltweite Besteuerung von Flugbenzin drängen", sagte Merkel damals. 15 Jahre später stellen die Ministerialbeamte der Bundeskanzlerin Merkel im Entwurf des Gesetzes über eine Luftverkehrsteuer fest: "Die zeitnahe Einführung einer Kerosinsteuer auf internationaler Ebene erscheint unrealistisch". Um trotzdem einen ökologischen "Anreiz zum energiesparenden Einsatz von Kraftstoffen" zu setzen, dachte sich die deutsche Bundesregierung die Luftverkehrsteuer aus. Diese soll zunächst als Alternative für die nicht durchsetzbare Kerosinsteuer erhoben werden.

Luftverkehrsteuer Anwalt Reiserecht Lesen Sie hier mehr...

 

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

EuGH bestätigt Haftungshöchstbeträge für Gepäckschäden und Gepäckverlust

MA 2011 (Kö)

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil in der Rechtssache des Flugpassagiers Axel Walz gegen die spanische Fluggesellschaft Clickair entschieden, dass die Haftungshöchstgrenze des Montrealer Übereinkommen bezüglich Gepäckverspätung, Gepäckschäden und Gepäckverlust in Höhe von 1.131 Sonderziehungsrechten Vermögensschäden und Nichtvermögensschäden umfasst. Soweit der Airline keine Leichtfertigkeit nachzuweisen ist, liegt die Haftung für Kofferverluste damit bei etwa 1300 Euro.

MA 2010 (Kö) Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat mit Urteil vom 06. Mai 2010 in der Rechtssache des Fluggastes Axel Walz gegen die spanische Fluggesellschaft Clickair (Aktenzeichen Rs. C-63/09) die Regeln bezüglich der Haftungshöchstgrenzen im Rahmen von Gepäckschäden, Kofferverlust und Gepäckverspätungen klargestellt. Der Reisende Herr Walz buchte einen Flug mit der spanischen Airline Clickair von Barcelona in Spanien nach Porto in Portugal. Die spanische Fluggesellschaft Clickair S.A. mit Firmensitz in Barcelona ist in der Zwischenzeit mit der spanischen Fluggesellschaft Vueling Airlines S.A., ebenfalls mit Firmensitz in Barcelona, fusioniert.

Anwalt Gepaeckschaeden Kofferverlust Lesen Sie hier mehr...

 

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

Höhere gesetzliche Erstattungsbeträge für Gepäckverpätungen, Gepäckschäden und Flugverspätungen

MA 2011 (Kö)

Die Haftungshöchstgrenzen für Schäden aus einer Flugverspätung oder dem verspäteten Gepäcktransport, für Gepäckschäden und für Personenschäden, die auf das Montrealer Übereinkommen gestützt werden, wurden in Deutschland durch die Verordnung über die Inkraftsetzung der angepassten Haftungshöchstbeträge des Montrealer Übereinkommens mit Wirkung ab dem 30.12.2009 im Einklang mit dem Völkerrecht und Gemeinschaftsrecht um rund 13% angehoben. Damit haben betroffene Fluggäste Anspruch auf höhere Erstattungsleistungen gegenüber Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern.

MA 2010 (Kö) Auf dem Flug in den Urlaub gilt das Motto: Offen wie der Himmel, weit wie das Meer! Läuft jedoch beim Koffertransport im Urlaub etwas schief, sind den Erstattungs- und Schadensersatzansprüchen von Reisenden und Fluggästen Grenzen gesetzt. Wer Betroffener einer Flugverspätung, verspäteter Gepäckbeförderung, Gepäckschäden oder sogar Gepäckverlust ist, hat unter anderem Ansprüche gegen die Fluggesellschaft und den Reiseveranstalter auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz.

Reiseerstattung Schaden Lesen Sie hier mehr...

 

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

Ryanair und die Mauertaktik

MA 2011 (Ma)

Die Dachorganisation der Verbraucherzentralen in Spanien, Confederación Española de Organizaciones de Amas de Casa, Consumidores y Usuarios (CEACCU) hat die irische Fluggesellschaft wegen der erschwerten Kontaktaufnahme und der eingeschränkten Kontaktmöglichkeiten über teure Sonderrufnummern angezeigt und ein offizielles Verfahren eingeleitet.

MA 2010 (Ma) Die irische Fluggesellschaft Ryanair "garantiert" ihren Fluggästen nach eigener Aussage, "dass keine andere Fluggesellschaft [ihre] günstigsten Preise schlägt". Diese Preisgarantie bezieht sich vermutlich nicht auf die Telefonkosten, die ein Vertragspartner der Ryanair zahlen muss, um mit der Airline in Kontakt zu treten. Wer als Fluggast der Ryanair gegenüber etwas zu reklamieren hat, wird zunächst immer auf die schriftliche Korrespondenz mit der irischen Zentrale in Dublin verwiesen.

Ryanair Rechte Lesen Sie hier mehr...

 

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

Gepäckgebühren und Koffergebühren der Fluggesellschaften auf dem Prüfstand

MA 2010 (Ma)

Die Spekulationen um eine Einführung einer Gepäckgebühr der spanischen Fluggesellschaft Iberia führt zu Protesten von Verbraucherverbänden, Fluggästen und den Comunidades Autónomas in Spanien. Verschiedene spanische Medien hatten berichtet, dass Iberia überlegte, ab 20. Oktober 2009 bereits für das erste aufgegebene Gepäckstück Gebühren zu verlangen. Damit würde der ehemalige Flag-Carrier aus Spanien die Gebührenpraxis der Low-Cost-Carrier wie Ryanair, EasyJet, Vueling u.a. kopieren und auf Vorstöße anderer traditioneller Fluggesellschaften wie American Airlines reagieren. Eine Entscheidung bezüglich der Einführung einer derartigen Gebühr ist jedoch noch nicht getroffen.

MA 2009 (Ma) In verschiedenen spanischen Medien wurde spekuliert, dass die spanische Fluggesellschaft Iberia Líneas Aéreas de España S.A. die Gebührenpraxis der Low-Cost-Carrier kopieren und zum 20. Oktober 2009 eine Gepäckgebühr einführen würde. Der intensive Wettbewerb auf dem Markt der Flugbeförderungen und das schwache Marktumfeld scheint den Kostendruck auch auf die Iberia L.A.E. S.A. zu erhöhen. Für das erste aufgegebene Gepäckstück bei dem ehemaligen spanischen Flag-Carrier seien EUR 15,00 angedacht, wenn die Gepäckaufgabe und -mitnahme bereits bei Flugbuchung im Internet angekündigt und gekauft wurde. Kauft der Fluggast die Gepäckmitnahme erst am Flughafen ein, würden EUR 25,00 fällig. Wird ein zweites Gepäckstück mitgeführt und aufgegeben, fielen EUR 70,00 bei Ankündigung und Kauf im Internet und EUR 100,00 bei Kauf am Flughafen an.

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

BGH verbietet unzulässige Klauseln über Gebühren der Fluggesellschaft Germanwings

MA 2009 (Ma)

Fluggesellschaften belasten ihre Fluggäste mit einem bunten Strauß diverser Gebühren und Entgelte. Dass die erhobenen Gebühren häufig rechtswidrig und unzulässig sind, kümmert die Airlines wenig. Nun zeigten verschiedene Instanzgerichte den Fluggesellschaften Germanwings, Ryanair, und anderen Grenzen auf. Zudem reagieren der deutsche und der europäsche Gesetzgeber auf die Praxis vieler Airlines. Jüngst qualifizierte der Bundesgerichtshof (BGH, Urt. v. 17.09.2009, Az: Xa ZR 40/08) hohe Rücklastschriftgebühren der Fluggesellschaft Germanwings als rechtswidrig.

MA 2009 (Ma) Die Fluggesellschaft Germanwings GmbH aus Köln erlitt vor dem Bundesgerichtshof eine bittere Niederlage: Der BGH qualifizerte in letzter Instanz die von der Germanwings von ihren Kunden per AGB/ABB erhobenen Bearbeitungsgebühren im Falle fehlgeschlagener Lastschriften in Höhe von EUR 50,00 als rechtswidrig (BGH, Urt. v. 17.09.2009, Az: Xa ZR 40/08).

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

Sanktionen gegen Fluggesellschaften wegen undurchsichtiger Preiswerbung bei Flugbuchungen

MA 2009 (Ma)

Zuzüglich zum 1-Euro-Flugangebot Gebühren über mehr als 100 Euro berechnen, Zusatzangebote wie Gepäckversicherung, Reise-Rücktritts-Versicherung und Mietwagen per voreingestelltem Häkchen mitverkaufen, Steuern, Gebühren und weitere Entgelte unter einer Pauschalsumme berechnen - die Unsitten und Gebaren vieler Fluggesellschaften sind seit November 2008 in Europa verboten. Für die Durchsetzung, Verfolgung und Verhängung entsprechender Bußgelder ist das Luftfahrt-Bundesamt zuständig. Höchstpersönliche Ansprüche und konkrete Forderungen müssen Flugpassagiere jedoch selbst geltend machen.

MA 2009 (Ma) Ein Fluggast, der einen Flug bucht, hat nicht nur einen Anspruch auf pünktliche und ordnungsgemäße Beförderung seines Gepäcks und seiner Person. Bereits mit der Buchungsbestätigung muss die Fluggesellschaft den Fluggast detailliert über die in Rechnung gestellten Vorauszahlungen aus der Flugbuchung aufklären. Fluggesellschaften trifft diese Pflicht seit Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 europaweit. Fluggesellschaften müssen dem Fluggast die Preisbestandteile des Flugscheins detailliert aufschlüsseln.

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Aktuelle Nachrichten Flugrecht Luftverkehrsrecht

 

Flug verpasst, Buchung storniert - Erstattung der Steuern, Gebühren und ersparten Aufwendungen

MA 2009 (Ma)

Flug verpasst - Ticket verfallen - Geld weg. So einfach wie viele Fluggesellschaften sich die Abwicklung der Nichtwahrnehmung von Flügen vorstellen, ist die Rechtslage nicht. Fluggäste haben Ansprüche auf Erstattung der von Ihnen vorgeleisteten Gelder. Da die Airlines die Erstattung nur widerwillig vornehmen, müssen Fluggäste aktiv tätig werden und sollten ihre Ansprüche einfordern. Der Beitrag gibt hilfreiche Informationen für die Durchsetzung der Ansprüche von Flugpassagieren.

MA 2009 (Ma) Ein Fluggast, der einen gebuchten Flug nicht wahrnimmt, egal ob er ihn verfallen lässt, verpasst, vergisst oder kurzfristig storniert, hat grundsätzlich Anspruch auf Erstattung der nicht angefallenen personenbezogenen Steuern, Gebühren und ersparten Aufwendungen aus der Vorauszahlung an die Fluggesellschaft. Es ist für den Anspruch auf Erstattung rechtlich unerheblich, ob das Abflugdatum bereits verstrichen ist oder nicht. Jedem Fluggast steht jederzeit, unabhängig einer nicht erforderlichen Fristsetzung, ein Kündigungsrecht gegenüber der Fluggesellschaft zu.

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Aktuelles Flugrecht Reiserecht

 

Ausländische Fluggesellschaften in Deutschland belangen - eine Frage des Gerichtsstandes

MA 2009 (Ma)

Fluggäste haben Ansprüche gegen Fluggesellschaften aus der Annullierung, Überbuchung, Umbuchung oder Verspätung von Flügen. Fluggäste müssen die theoretisch bestehenden Ansprüche jedoch praktisch durchsetzen. Zur Durchsetzung stellt sich die Frage, welches Gericht für die Durchsetzung der Ansprüche zuständig ist? Wo ist der Gerichtsstand? Zugleich eine Besprechung des EuGH-Urteils vom 09.07.2009 (Rs. C-204/08, Peter Rehder gegen Air Baltic Corp.).

MA 2009 (Ma) Der intensive Wettbewerb auf dem Markt der Flugbeförderungen und das schwache Marktumfeld erhöhen zur Zeit den (Kosten-)druck auf Fluggesellschaften. Auf Grund reduzierter Flugfrequenzen werden schlecht ausgelastete Strecken gestrichen, Flugzeuge stillgelegt und der Flottenpark verkleinert. Daher kommt es immer häufiger vor, dass Flüge zusammengelegt, gestrichen oder annulliert werden oder mit Verspätung starten und landen. Zudem nimmt das Problem der gezielten Überbuchung zu. Als Entlastungsgründe und nicht selten vorgeschobene Ausrede diente den Luftfahrtgesellschaften bis vor kurzem die Standardbegründung "technischer Defekt" am Flugzeug.

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Aktuelles Flugrecht Reiserecht

 

Erstattung von geleisteten Geldern bei Flugbuchungen im Falle der Insolvenz der Fluggesellschaft

MA 2009 (Ma)

Im Rahmen von Flugbuchungen legen nahezu alle Fluggesellschaften in ihren AGB/ABB fest, dass Fluggäste bereits zum Zeitpunkt der Buchung für sämtliche Kosten aus Flugschein, Umsatzsteuer, Passagierentgelt, Sicherheitsentgelt und Luftsicherheitsgebühr aufkommen müssen. Da alle Airlines auf Vorausleistung bestehen, liegt das Risiko, die Gelder im Falle der Insolvenz der Airline zurückzuerhalten, beim Fluggast.

MA 2009 (Ma) Nahezu alle Fluggesellschaften bestehen bei Flugbuchung auf Vorleistung durch den Fluggast. Durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Beförderungsbedingungen legen Fluggesellschaften fest, dass der buchende Fluggast bereits Wochen oder gar Monate vor Inanspruchnahme der Beförderungsleistung aus einem Flug die Kosten aus der Flugbuchung vorauszuleisten hat. Das diese Vorausleistung ein Risiko birgt, ist den wenigsten Fluggästen bewusst.

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RA Bartholl Oktober

 

Schadensersatz bei Gepäckverlust von Handgepäck während Sicherheitskontrolle am Flughafen

MA 2009 (Ma)

Das Landgericht Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 02. Mai 2007 entschieden, dass Fluggäste gegen die Fluggesellschaft grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn Gegenstände, die bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen in die Obhut der Fluggesellschaft gelangen, verloren gehen. Die Übergabe in die Obhut der Fluggesellschaft hat der Fluggast jedoch genauestens und beweisbar zu dokumentieren.

MA 2009 (Ma) Das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 02.05.2007, Az.: 3-13 O 170/06) hat bezüglich von Gepäckschaden und Gepäckverlust während der Sicherheitskontrolle am Flughafen entschieden, dass Fluggäste grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn am Sicherheits-Check abgenommene Gegenstände verloren gehen oder beschädigt werden. Das Landgericht Frankfurt bejaht die Haftung für abhanden gekommenes Reisegepäck in ständiger Rechtsprechung (Urteil Landgericht Frankfurt am Main vom 01.04.2008, Az: 2-4 O 451/06).

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RA Bartholl Oktober

 

EuGH: Vorschriften über Handgepäck und Reisegepäck am Flughafen nicht bindend

MA 2009 (Ma)

Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat entschieden, dass nicht veröffentlichte und geheim gehaltene Vorgaben zu Gegenständen aus Handgepäck, Reisegepäck und Fluggepäck am Flughafen beim Sicherheits-Check gegenüber Fluggästen keine Rechtswirksamkeit entfalten und daher für diese nicht bindend sind.

MA 2009 (Ma) Dass das Handgepäck abfliegender Fluggäste vor dem Zugang zum Sicherheitsbereich im Flughafen und vor Besteigen des Flugzeuges auf verbotene Gegenstände untersucht wird, kennt jeder Fluggast. Probleme gibt es jedoch immer wieder bei bestimmten Gegenständen wie Werkzeugen, Attrappen, besonderem Schmuck, Kosmetika oder mitgeführtem technischen Gerät. Häufig werden Fluggäste vor die Wahl gestellt, die abgenommenen Gegenstände von den Mitarbeitern des Sicherheitspersonals am Flughafen entsorgen zu lassen oder nicht in den Sicherheitsbereich gelassen zu werden. Die Praxis der Sicherheitsuntersuchung ist von Flughafen zu Flughafen sehr unterschiedlich. Wer einmal vom Düsseldorfer oder Frankfurter Flughafen abgeflogen ist, wird vermutlich äusserst strikte Kontrollen des Sicherheitspersonals erfahren haben. Die Praxis der Kontrolle und die Abnahme von Gegenständen ist nicht immer rechtmäßig.

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RA Bartholl Oktober

 

Reisebedingungen des Reiseveranstalters müssen Reisenden ausgehändigt werden

MA 2009 (Ma)

Urlauber und Reisende müssen Kleingedrucktes aus dem Pauschalreisevertrag nicht im Reisebüro studieren. Die fast immer kleingedruckten ausführlichen Reisebedingungen von Reiseveranstaltern, die gesetzliche Ansprüche der Reisenden verkürzen oder verändern, müssen Reisenden ausgehändigt werden. Ist dies nicht der Fall oder kann die Übergabe nicht bewiesen werden, sind die AGB des Reiseveranstalters nicht wirksam in den Vertrag einbezogen, so dass die gesetzlichen Bestimmungen gelten.

MA 2009 (Ma) Scheinbare Fristversäumnisse sind beliebte Einreden von Reiseveranstaltern und Fluggesellschaften, um berechtigten Anspruchsbegehren von Reisenden und Fluggästen zu begegnen. Allzu gerne kommunizieren Fluggesellschaften tiefstes Bedauern über erhebliche Schäden und Kosten aus Gepäckverspätungen, Flugverspätungen oder Flugverlegungen, mimen Verständnis, um sodann angeblich verpasste Fristerfordernisse anzuführen. Auch Reiseveranstalter argumentieren fast reflexartig mit dem Einwand vermeintlich verpasster Mängelzanzeigen oder der Monatsfrist zur Geltendmachung von Reisemängeln.

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RA Bartholl Oktober

 

Verbraucherorganisationen verklagen Iberia wegen des Chaos am Flughafen Madrid-Barajas

FE 2009 (Barc)

Zur Weihnachtszeit Ende Dezember 2008 bis Mitte Januar 2009 herrschten am spanischen Flughafen Madrid-Barajas chaotische Zustände. Fast alle Flüge waren verspätet. Tausende Flugpassagiere waren von Annullierungen, Umbuchungen und Überbuchungen betroffen. Nun untersucht die spanische Regierung die Vorfälle und hat Verfahren gegen die Fluggesellschaft Iberia eingeleitet. Mehrere Verbraucherorganisationen bereiten Sammelverfahren gegen die Iberia vor. Von Yolanda Miguel Muñoz (Netzwerk Pro-V, www.reise-recht-wiki.de).

Bummelstreik, Ausstand, Grippewelle, Schneefall, Nebel - hinter den Vorfällen am spanischen Flughafen Madrid-Barajas Anfang Januar 2009 mit Verspätungen, Flugannullierungen und dem chaotischen Wochenende des 9. Januar 2009, stehen viele Fragezeichen. Betroffen waren vor allem Fluggäste der Fluggesellschaften Air Europa, Alitalia, EasyJet, Spanair und Iberia.

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RA Bartholl Oktober

 

Ryanair fliegt wieder nach Girona und nicht versehentlich nach Barcelona

FE 2009 (Barc)

Die Generalitat de Catalunya und die Diputación de Giron in Spanien verbieten der irischen Fluggesellschaft Ryanair die irreführende Bezeichnung des Flughafens Girona als Flughafen Barcelona (GRO) von Yolanda Miguel Muñoz (Netzwerk Pro-V, www.reise-recht-wiki.de).

Ryanair fliegt von verschiedenen Flughäfen Europas in die Hauptstadt der gleichnamigen Provinz Girona im Nordosten Kataloniens. Der Flughafen Girona, den Ryanair anfliegt, liegt etwas über 100 Kilometer von Barcelona entfernt. Ryanair bewarb die Flugstrecken auf der Firmenwebseite kurzzeitig mit der Bezeichnung Zielflughafen ”Barcelona (GRO)”. Die Landesregierung Kataloniens, die Generalitat de Catalunya, und der Provinzrat von Girona, Diputación de Giron, verlangten nach Kenntnis der Umstände und auf Betreiben einiger Mitbewerber die sofortige Einstellung der irreführenden Bezeichnung und Werbung. Die Landesregierung und der Provinzrat verlangten, dass Ryanair den geronesischen Provinznamen und die Hauptstadt Girona als Flugziel angibt. Ryanair reagierte umgehend und nannte die Bezeichnung des Flughafens Girona als Flughafen Barcelona einen Irrtum. Die sofortige Korrektur sei in die Wege geleitet worden.

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RA Bartholl Oktober

 

Gepäckverlust und Pünktlichkeit der Fluggesellschaften Lufthansa und Ryanair in der Diskussion

FE 2009 (Ma)

Gepäckverlust, Gepäckverspätung und Abflug- und Ankunftsverspätung sind für Fluggäste ärgerlich und sorgen regelmäßig für Streitigkeiten. Über die Anzahl der Vorfälle von Kofferverlusten, Gepäckverspätungen und Flugverspätungen werden Daten erhoben, die in verschiedenen Statistiken veröffentlicht werden. Die Auswertung der Zahlen und Daten und die Schlussfolgerungen sind je nach Lesart sehr unterschiedlich. Ein genauer Blick auf die Datensätze bringt überraschende Ergbenisse.

Michael O'Leary ist Wortführer der irischen Fluggesellschaft Ryanair. Wenn es darum geht, den ärgsten Mitbewerber auf dem deutschen und europäischen Markt, die Deutsche Lufthansa AG, herauszufordern, ist O'Leary stets zur Stelle. Ryanair nahm eine kürzlich veröffentlichte Statistik des Verbandes Europäischer Fluggesellschaften aus Brüssel zum Anlass, sich mit den Flag-Carriern und insbesondere der Lufthansa in gewohnt provozierender und plakativer Weise zu vergleichen. Laut Eigenaussage bietet Ryanair "ihren Fluggästen einen besseren Kundenservice" als "die Kranich-Airline" Lufthansa. Die Pünktlichkeit der Flüge der Lufthansa seien "eher schlecht und die Gepäckhandhabung eher nachlässig zu nennen". Ryanair begründete die Bewertung im Hinblick auf "rund 13 Gepäckstücke pro 1.000 Passagiere", die bei der Lufthansa verloren gingen und einer Pünktlichkeit von "nur 82 Prozent ihrer Flüge". "Ryanair dagegen", so die Eigenaussage, "verliert weniger als einen Koffer pro 1.000 Fluggästen bei einer Pünktlichkeitsrate von über 90 Prozent".

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RA Bartholl Oktober

 

Fluggesellschaften müssen bei Internetbuchung wahre und transparente Preise angeben

FE 2009 (Ma)

Nach Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 ignorieren viele Fluggesellschaften die neuen gesetzlichen Regelungen immer noch. Dies hat die Verbraucherzentrale Bundesverband zum Anlass genommen und hat die in Deutschland tätigen Fluggesellschaften TUIfly, Condor, EasyJet, Germanwings, Ryanair, Air Malta, Air Berlin, Intersky Luftfahrt und eDreams aufgefordert, ihre Angebote zu ändern und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben zu werben.

Seit November 2008 gilt die Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in allen europäischen Mitgliedstaaten. Ziel der Verordnung ist es, die weit verbreitete Branchenpraxis der Airlines zu unterbinden, Flugpreise ohne Angabe von Steuern, Gebühren oder Kraftstoffzuschlägen öffentlichkeitswirksam zu bewerben. Die neue Richtlinie soll mehr Klarheit in den Preisdschungel der Lockangebote der Fluggesellschaften bringen. Nach den Gesetzesvorschriften der Verordnung dürfen Zusatzkosten und Gebühren nicht mehr verschleiert und versteckt werden. Damit will der europäische Gesetzgeber sicherstellen, dass Verbraucher nicht irregeführt werden und Flugpreise über Ländergrenzen hinweg besser verglichen werden können. Damit werden die Rechtsgrundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit Gesetz.

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RA Bartholl Oktober

 

Preiswerbung für Flüge muss über Gebühren für Gepäck und mitgeführte Koffer informieren

FE 2009 (Barc)

Das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht unterstreichen in Entscheidungen gegen die irische Fluggesellschaft Ryanair die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit in Bezug auf Werbung mit Flugpreisen. Verbraucher erwarten bei Buchung von Flügen immer noch, dass ein mitgeführtes Gepäckstück oder ein Reisekoffer ohne Zusatzkosten aufgegeben werden kann.

Der Wettbewerb unter den Fluggesellschaften auf dem europäischen Markt der Luftfahrt hat in der Vergangenheit spürbar zugenommen. Das Passagieraufkommen sank zuletzt um fast 2 Prozent und das Frachtaufkommen sogar um 20 Prozent. Die Fluggesellschaften führen den Wettbewerb um Kunden primär über den Preis. Die Luftfahrtunternehmen versuchen, die Aufmerksamkeit des Verbrauchers durch Werbung mit niedrigen Anfangspreisen auf ihre Angebote zu jeweiligen Flugstrecken zu lenken. Dies geschieht meist mit der Werbung durch „ab“-Preise für Flüge.

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RA Bartholl Oktober

 

Neues Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung im einheitlichen europäischen Luftraum

Februar 2009 (Ms)

Die Bundesregierung plant im Zuge der Umsetzung verschiedener Europäischer Verordnungen die Errichtung eines neuen Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF). Die Aufsichtsaufgaben bezüglich der Flugsicherung im Rahmen eines einheitlichen europäischen Luftraumes, Single European Sky, werden der neu zu schaffenden BAF übertragen. Diese soll wiederum der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unterstellt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (BT-Drs. 16/11608) wurde vorgelegt.

 

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RA Bartholl Oktober

 

Weihnachtsaktion 2008

Dezember 2008 (Ms)

Dieses Jahr führen wir den Spendenaufruf zu Weihnachten fort. Wir danken allen Mandanten und Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen. Auch dieses Jahr haben wir uns entschlossen, auf Weihnachtspost und Kundenpräsente zu verzichten. Wir spenden den entsprechenden Betrag in diesem Jahr an die Kindernothilfe e.V. und den Verein Ärzte ohne Grenzen e.V.

Wir möchten Ihr Interesse wecken und Sie ermuntern, für die Arbeit von Hilfsorganisationen zu spenden. Mit einer Spende an Hilfsorganisationen können Sie deren Arbeit und Hilfsaktivitäten unterstützen. Sie können unseren Beitrag "10 Tipps für die sichere und bedachte Spende" hier einsehen. Neben anderen seriösen Wohltätigkeitsorganisationen helfen die Vereine Kindernothilfe und Ärzte ohne Grenzen Not leidenden Kindern und Opfern in Krisensituationen.

Informieren Sie sich über die Aktionen und Projekte der Hilfsorganisationen und spenden Sie Ihren Beitrag gezielt und bewusst, um den betroffenen Menschen zu helfen und die Projektarbeit der Hilfsorganisationen zu unterstützen.

 

Ihre Spende für Ärzte ohne Grenzen:

Aog-Banner

 

Ihre Spende für die Kindernothilfe:

 

 

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RA Bartholl Oktober

 

Katalogpreise und Preisangaben deutscher Reiseveranstalter rechtlich unverbindlich

November 2008 (Ms)

Das Bundesjustizministerium hat unter Federführung von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und dem Tourismusbeauftragten der Bundesregierung Ernst Hinsken nach erfolgreicher Lobbyarbeit des Deutschen Reiseverbandes die Informationspflichten-Verordnung des BGB (sogenannte BGB-InfoVO) geändert und die Möglichkeit nachträglicher Preiserhöhungen für Reiseveranstalter beschlossen.

Grundsätzlich sind nachträgliche Preiserhöhungen dem deutschen Recht fremd. Ist der Preis der Leistung einmal erklärt und beworben, lässt sich dieser nicht ohne Weiteres einseitig erhöhen. Dies galt bisher auch im Reisevertragsrecht für Reiseveranstalter. Daraus resultierte jedoch die Schwierigkeit für Reiseveranstalter, flexibel auf Preisveränderungen, insbesondere bei steigender oder nachlassender Nachfrage, zu reagieren. Ergebnis der Rechtslage waren eng bedruckte Preisbeilagen, die im Kontrast zu den paradiesischen Bildern des Reisekatalogs eng bedruckte Zahlenkolonnen und -tabellen auf grauem Papier abbildeten und deren Preise von den Reiseveranstaltern zeitlich begrenzt wurden.

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RA Bartholl Oktober

 

EU-Verordnung schreibt transparente Preise für Werbung von Flügen vor

November 2008 (Ms)

Das EU-Parlament in Straßburg hat eine Verordnung gebilligt, die es sowohl Billigfliegern, als auch den traditionellen Flag-Carriern vorschreibt, Flugpreise unter Angabe von Steuern, Flughafengebühren, Sicherheitsgebühren und Kerosinzuschlägen transparent gegenüber Verbrauchern und Fluggästen in der Werbung anzugeben.

Jeder Flug nach Paris für nur 1 Euro! Flug ab 0,99 EUR nach London! Top-Angebot: Flug jetzt für 1 Cent nach Mallorca! Angebote aus dem Vielfliegerparadies mit Preisen, zu schön, um wahr zu sein. Viele Fluggesellschaften versuchten in der Vergangenheit mit ähnlichen Lockvogelangeboten die Aufmerksamkeit der Verbraucher zu wecken. Die Europäische Kommission, Verbraucherverbände und die Gerichte erhielten zunehmend Beschwerden von verärgerten Fluggästen und Reisenden, die auf diese Angebote reagierten und am Ende des Buchungsvorgangs plötzlich einen Gesamtpreis in vielfacher Höhe des beworbenen Angebotes zahlen sollten. Aus einem 99-Cent-Flug wurde nach wenigen Buchungsschritten durch aberwitzige Zusatz”leistungen” und In-Rechnung-Stellung von Selbstverständlichkeiten ein Flugpreis jenseits von 100 Euro. Einige Billigfluglinien hatten diese Branchenpraxis in den vergangenen Jahren perfektioniert.

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RA Bartholl Oktober

 

Beschwerderekord über Verspätungen und Flugausfälle am Flughafen

Oktober 2008 (Ms)

Flug überbucht, Flüge annulliert und gestrichen, vesrpätete Abflüge oder verspätete Ankunft - Fluggäste beschweren sich immer häufiger über Vorfälle auf Flugreisen. Die Beschwerden der Flugpassagiere über Fluggesellschaften werden im Jahr 2008 einen neuen Höchststand erreichen, wie das Luftfahrtbundesamt mitteilt. Die Chancen der Fluggäste auf Entschädigung und Ausgleichszahlungen stehen gut.

Mit gepackten Reisetaschen und frohgemut beginnt für viele der Urlaub bereits auf dem Weg zum Flughafen. Nicht weniger freudestrahlend nehmen tagtäglich Tausende Flugpassagiere die Fahrt zum Flughafen in der Hoffnung auf pünktlichen und reibungslosen Flug auf. Für viele Reisende und Fluggäste folgt die Ernüchterung auf dem Fuße: Gerade am Check-In-Schalter eingetroffen erhält der Passagier die Nachricht, dass der Flug "leider gestrichen" wurde. Oder der Flug wurde um Stunden, manchmal gar auf den nächsten Tag, verlegt. Genauso unerfreulich sind die rot aufleuchtenden Mitteilungen auf den Informationsbildschirmen an den Flugsteigen, dass sich die Abflugzeit um einige Stunden verschiebt. Zudem ist es gängige Branchenpraxis für Flüge mehr Passagiere auf eine Maschine zu buchen, als Plätze vorhanden sind. Unangenehm ist das für den Fluggast, der zuletzt für den Flug eincheckt. Häufig werden Fluggäste trotz gültiger Flugbuchung und Bordkarte abgewiesen.

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Nov Dez

 

Haftung für verschwundenes und abhanden gekommenes Gepäck bei Sicherheitskontrolle am Flughafen

September 2008 (Ms)

Das Landgericht Frankfurt am Main (Urteil vom 01.04.2008, Az: 2-4 O 451/06) entscheidet zu Gunsten eines Flugpassagiers, dessen wertvolle Uhr bei der Sicherheitskontrolle verschwand. Auch wenn die Umstände des Verlustes mehrere verschiedene Ursachen nahelegen, haftet die Sicherheitsbehörde auf Schadensersatz.

Die Luftsicherheitsbehörden und von ihr eingesetzte Subunternehmer haften Reisenden und Fluggästen gegenüber, wenn bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen Gegenstände aus dem Handgepäck oder sonstige zur Kontrolle vorgelegte Wertsachen abhanden kommen.

Im vorliegend entschiedenen Fall wurde der Kläger am Flughafen Frankfurt bei der Sicherheitskontrolle von den Mitarbeitern vor dem Zugang zu den Gates aufgefordert, seine wertvolle Armbanduhr der Marke Rolex zusammen mit den mitgeführten Taschen in einen Kasten auf das Förderband des Röntgenkontrollgerätes zu legen. Der Fluggast tat wie befohlen und musste nach Passieren der Sicherheitsschranke feststellen, dass die Rolex-Uhr plötzlich verschwunden war. Ähnliche Vorfälle passieren im Übrigen häufiger, als man annehmen sollte. An manchen spanischen Flughäfen wie Malaga, Sevilla, Palma de Mallorca und Alicante werden Fluggäste mit Hinweisen auf Schildern aufgefordert, ihre Wertsachen während der Sicherheitskontrolle im Auge zu halten.

Die näheren Umstände über das Verschwinden der Luxusuhr konnten nicht aufgeklärt werden. Der Kläger verlangte von der als Sicherheitsbehörde agierenden Bundespolizei Ausgleich des Verlustes und Schadensersatz. Die Behördenvertreter lehnten den Schadensersatz mit der Begründung ab, dass keine Rechtsgrundlage für eine Haftung gegeben und ein Diebstahl nicht nachgewiesen wäre. Außerdem könnte ein anderer Flugpassagier die Uhr gestohlen oder versehentlich mitgenommen haben.

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Nov Dez

 

Ryanair unterliegt gegen CheapTickets.de vor dem Landgericht Frankfurt am Main

August 2008 (Kö)

Die irische Fluggesellschaft Ryanair teilte in der vergangenen Woche mit, dass zehntausende gebuchter Flugtickets nicht anerkannt würden. Flugscheine, die über Drittanbieter und nicht direkt über die Webseite von Ryanair gebucht worden seien, würden gelöscht. Betroffen sind damit vor allem Kunden, die ihr Ryanair-Flugticket über Webportale und Internet-Ticketanbieter bezogen haben. Gegen die Betreiber der Portale BravoFly Ltd., TUI UK Ltd. und V-tours ist der irische Low-Cost-Carrier bereits gerichtlich vorgegangen.

Ein Drittanbieter hat sich gegen diese drakonischen Maßnahmen der Airline gewehrt. Das Landgericht Frankfurt am Main verpflichtet Ryanair, Flugbuchungen, die über das zur niederländischen Beins TravelGroup gehörende Internetportal 'CheapTickets.de' gekauft wurden, anzuerkennen (Az: 2-06 O 478/08).

Ryanair muss nach dem gerichtlichen Verdikt bis auf Weiteres Flugbuchungen anerkennen, die über diesen Drittanbieter und das zugehörige Internet-Ticket-Portal gekauft wurden. Der aus der Verfügung gültige Rechtsspruch ist zwar nur zwischen dem Antragsteller und der Ryanair Ltd. wirksam. Die gerichtliche Verfügung ist jedoch neben dem Vorgehen der Europäischen Kommission und den spanischen Behörden ein deutliches Zeichen an Ryanair.

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Reiserecht

Wir versuchen durch stetig aktualisierte Berichte und Beiträge die Rechte und Anspruchsgrundlagen betroffener Flugpassagiere und Reisender aufzuzeigen und zu erläutern. Ihre Antworten, Kommentare, Anfragen und Rückmeldungen sind für uns enorm wichtig. Durch die Schilderung Ihrer Erlebnisse und durch Ihre Stellungnahmen tragen Sie dazu bei, dass Machenschaften sogenannter Kundendienste der großen und mächtigen Reise- und Touristikkonzerne und Airlines aufgedeckt und offengelegt werden.

 

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Nov Dez

 

Untersuchungen der EU-Kommission und spanischer Ministerien gegen Ryanair

August 2008 (Kö)

"Es ist meine Entscheidung, es ist meine Airline und Punkt". Mit dieser Erklärung reagierte Michael O'Leary, Vorstandsvorsitzender der irischen Billigfluggesellschaft Ryanair, laut El Pais auf die Ankündigung des spanischen Transportministeriums Untersuchungen gegen die Fluggesellschaft wegen unzulässiger Stornierungen von Flugbuchungen einzuleiten.

Ryanair hat bekanntgegeben, dass Passagiere mit Flugbuchungen von Drittanbietern nicht befördert und am Check-In-Schalter abgewiesen würden. Die Buchungen würden gelöscht und das Entgelt zurückgezahlt. Diese außergewöhnlich drakonische Maßnahme ist ein Schlag ins Gesicht für Fluggäste, die mit Ryanair fliegen wollten. Nun haben die Europäische Kommission und das spanische Transportministerium Untersuchungen eingeleitet.

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Nov Dez

 

Bei schweren Reisemängeln können Reisende den gesamten Reisepreis zurückverlangen

August 2008 (Kö)

Der Bundesgerichtshof hat in einem Grundsatzurteil vom 15.07.2008 (Az.: X ZR 93/07) die Rechte von Pauschalreisenden erheblich gestärkt. Ein Ehepaar flog im Rahmen einer Flugreise des Reiseveranstalters Alltours Flugreisen GmbH in die Türkei. Der Urlaub verlief problemlos und ohne festzustellende Reisemängel. Auf dem Rückflug von Antalya nach Köln-Bonn am 08. Oktober 2005 mit der türkischen Fluggesellschaft MNG musste das Flugzeug mit 257 Passagieren an Bord in Istanbul notlanden. Die Fluggesellschaft machte geltend, dass es sich mitnichten um eine Notlandung und auch nicht um technische Defekte gehandelt habe. 'Kaufmännische Gründe' hätten den Ausschlag für die Entscheidung der Zwischenlandung gegeben. Dass dies eine vorgeschobene Ausrede war, legt wohl schon der Umstand nahe, dass der Airbus während des gesamten Fluges sehr stark ins Schlingern geriet und bei der Landung in Istanbul die gesamte Flughafen-Feuerwehr die Maschine erwartete. Nachdem sich die Flugpassagiere weigerten, erneut an Bord der Maschine zu gehen, wurden sie nach der außerplanmäßigen Landung schließlich mit einer Ersatzmaschine zum Flughafen Köln-Bonn geflogen. Alltours sprach von bloßen «technischen Problemen» und zahlte den Kunden 280 Euro wegen der Verzögerung und Verspätung des Rückfluges.

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Nov Dez

 

Ryanair streicht Flüge und Flugbuchungen von Drittanbietern - Rechte als Flugpassagier

(Netzwerk Fluggastrechte) www.reise-recht-wiki.de

August 2008 (Kö)

Sommer, Sonne, Strand und Meer. Der Monat August ist Hochsaison und Hauptreisezeit in Europa. Und zur Hauptsaison fliegen viele Urlauber in südliche Gefilde. Tausende Reisende haben ihre Flugtickets über Reiseportale im Internet gebucht. Diejenigen Flugpassagiere, die einen Flug mit der irischen Fluggesellschaft Ryanair gebucht haben, mussten in den vergangenen Tagen aufhorchen. Ryanair teilte mit, dass zehntausende gebuchter Flugtickets nicht anerkannt würden. Die Flugbuchungen würden gelöscht, teilte Ryanair mit. Dies beträfe Flugscheine, die über Drittanbieter und nicht direkt über die Webseite von Ryanair gebucht worden seien. Betroffen von der Entscheidung Ryanairs sind alle Flugpassagiere in Europa, die ihre Tickets über Drittanbieter erhalten haben.

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Reiserecht

 

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Nov Dez

 

Verspätung, Annullierung, Überbuchung - Rechte als Flugpassagier bei Nichtbeförderung

02.04.2008 (Kö)

Eine Grasfläche auf weiter Ebene mit guten Sichtverhältnissen und wenigen Hindernissen. Das war der Anfang aller Start- und Landeplätze für Flugzeuge. Heutige Flughäfen im Zeitalter des Massentourismus erinnern eher an amerikanische Einkaufspaläste mit angeschlossenem Flugzeugparkplatz. Der Flughafen mit dem weltweit größten Passagieraufkommen in Höhe von fast 90 Millionen Fluggästen ist der Flughafen von Atlanta in Georgia, USA. Der größte Flughafen Europas mit einem Passagieraufkommen von fast 70 Millionen Flugreisenden im Jahr ist der Flughafen London-Heathrow. Der größte deutsche Flughafen ist Frankfurt am Main mit einem Fluggastaufkommen von 55 Millionen im Jahr.

Mit der starken Zunahme der Flugbewegungen und des Passagieraufkommens wachsen die Herausforderungen an die Flughafenbetreiber, einen reibungslosen Flugbetrieb sicherzustellen. Zum Leidwesen vieler Flugpassagiere und Vielflieger schaffen es nicht alle Flughafenbetreiber mit der Zeit Schritt zu halten. Immer wieder müssen sich Flugpassagiere trotz hoher Abgaben und Gebühren mit mangelhaften Service-Standards, rüdem Personal, überteuertem Essen, langen Wartezeiten und katastrophalen Gepäckbeförderungen abfinden.

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Nov Dez

 

Ansprüche als Flugpassagier bei Annullierung des Fluges oder Gepäckverlust

02.04.2008 (Kö)

Der Flughafen London-Heathrow ist mit einem Passagieraufkommen von fast 70 Millionen Flugreisenden im Jahr der größte Flughafen Europas. Laut Aussage vieler Fluggäste und der berühmten Rangliste der amerikanischen Zeitschrift 'Foreign Policy' ist er gemeinsam mit dem Pariser Flughafen Charles de Gaulle jedoch auch ein wenig geliebter Landeplatz.

Dass die Kritik der Flughafenkunden nicht unerhört bleibt, musste der Chef des Flughafens London-Heathrow kürzlich erfahren. Obwohl Stephen Nelson erst im Juli 2006 die Führung des Flughafens übernahm, war der letzte Tag im März 2008 auch sein letzter Arbeitstag. London-Heathrow führt in Service-Bewertungen, Flugpünktlichkeit und Zuverlässigkeit der Gepäckbeförderung einem Bericht der Assoziation Europäischer Fluggesellschaften (AEA) zufolge die Negativ-Statistiken in Europa an.

Die Verspätungen, Warteschlangen und Probleme bei der Gepäckbeförderung bei Flügen nach oder über London-Heathrow sind fast schon legendär. Ein weiterer Hintergrund für die Abberufung Nelsons könnte auch der Verlust des Flughafenbetreibers von 217 Millionen Euro für das Jahr 2007 sein. Der spanische Baukonzern Ferrovial SA hatte den britischen Flughafenbetreiber British Airports Authority (BAA), der die Flughäfen Heathrow, Gatwick und Stansted betreibt, im Jahr 2007 für fast 15 Milliarden Euro kreditfinanziert erworben. Aufgrund diverser Umschuldungen und nicht zuletzt wegen des Kaufpreises versucht Ferrovial die Flughafengebühren zu erhöhen. Aus politischen Gründen ist dies den Madrilenen bisher nicht gelungen, was für die Flugpassagiere am Flughafen Heathrow zumindest eine gute Nachricht ist. Ferrovial setzt jedoch nach und steht in Gesprächen mit der Civil Aviation Authority (CAA), um allein die Sicherheitsgebühren am Flughafen Heathrow auf bis zu EUR 24,50 und am Flughafen Gatwick auf bis zu EUR 11,00 erhöhen zu können.

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Reiserecht

 

Wir versuchen durch stetig aktualisierte Berichte und Beiträge die Rechte und Anspruchsgrundlagen betroffener Flugpassagiere und Reisender aufzuzeigen und zu erläutern. Ihre Antworten, Kommentare, Anfragen und Rückmeldungen sind für uns enorm wichtig. Durch die Schilderung Ihrer Erlebnisse und durch Ihre Stellungnahmen tragen Sie dazu bei, dass Machenschaften sogenannter Kundendienste der großen und mächtigen Reise- und Touristikkonzerne und Airlines aufgedeckt und offengelegt werden.

 

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Nov Dez

 

Lastschrift, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag und das Girokonto im Griff

02.04.2008 (Kö)

Die Bezahlung per Lastschrift wird im Gegensatz zur Überweisung von vielen Unternehmen im Internet als bewährtes und vor allem bargeldloses Zahlungsmittel angeboten. Im Gegensatz zur Überweisung ermächtigt der Verbraucher das Unternehmen den entsprechenden Geldbetrag gegenüber der Bank einziehen zu dürfen. Probleme treten häufig auf, wenn das Konto nicht gedeckt ist. Wird die Lastschrift verweigert, hat der Unternehmer der Bank für die fehlgeschlagene Buchung die ausgelösten Kosten zu ersetzen. Diese Kosten versuchen Unternehmen häufig durch ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen auf die Kunden abzuwälzen.

Die Kosten, welche Banken für eine fehlgeschlagene Lastschrift berechnen, sind unterschiedlich. Häufig stellen sowohl die Bank des Unternehmers als auch die Bank des Kunden die Kosten für eine fehlgeschlagene Lastschrift in Rechnung. Trotz allem liegen die ausgelösten Kosten meist nicht höher als 6-9 Euro pro fehlgeschlagener Lastschrift.

In Zeiten der automatisierten Buchung von Flügen, Reisen und Urlaubspaketen über das Internet oder ein Call-Center nutzen Verbraucher in Deutschland als Zahlungsmittel häufig die Lastschrift, denn viele Unternehmen, insbesondere die sog. Billigflieger oder Low-Cost-Carrier wie Germanwings, Ryanair, Easyjet oder AirBerlin, erheben für die Zahlung mit Kreditkarte eine gesonderte Gebühr.

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Nov Dez

 

Streik am Flughafen - Rechte der Flugpassagiere bei Verspätung oder Annullierung des Fluges

05.03.2008 (Kö)

Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di will ihren Forderungen in diesen Tagen mit gezielten Warnstreiks Nachdruck verleihen. Die Gewerkschaft teilte mit, dass an den Flughäfen Düsseldorf, Berlin-Tegel, Hamburg, Frankfurt am Main, München, Hannover-Langenhagen, Saarbrücken, Nürnberg, Stuttgart, Münster-Osnabrück und Köln-Bonn zu Warnstreiks aufgerufen wird. Damit sind für die betroffenen Fluggäste, Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber erhebliche Einschränkungen, Behinderungen und Störungen im Betriebsablauf vorprogrammiert. Der Schwerpunkt der Streiks wird auf die Personen- und Gepäckabfertigung gelegt. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di koordiniert die Arbeitsniederlegungen und Streikmaßnahmen zentral aus dem Hauptsitz in Berlin. Die Gewerkschaft informierte die Presse, die betroffenen Fluggesellschaften und Flughafenbetreiber über nähere Einzelheiten der Warnstreiks. Linienfluggesellschaften wie Lufthansa und andere reagieren auf die angekündigten Arbeitsniederlegungen mit der vorsorglichen Streichung und Annullierung bestimmter Flüge. Andere Fluggesellschaften warten die Entwicklung und die Folgen der Arbeitsniederlegungen ab. Die Flughafenbetreiber organisieren in Abstimmung mit den Fluggesellschaften unterschiedliche Reaktions- und Notpläne, die den Betriebsablauf sicherstellen sollen.

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Nov Dez

 

Erstattung der Flugkosten bei Nichtantritt des Fluges

06.02.2008 (Kö)

Sie haben für sich und Ihre Familie, für den Fußballclub oder für Freunde einen Flug im Internet oder über ein Reisebüro gebucht. Seit der Buchung sind einige Tage, Wochen oder vielleicht sogar Monate vergangen. Die ursprünglichen Pläne können nicht eingehalten werden und der Flug muss umorganisiert oder abgesagt werden. Ob Sie den Flug wegen Krankheit nicht antreten oder aus anderen Gründen nicht wahrnehmen können oder verpasst haben, ist rechtlich zunächst unerheblich. Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf Erstattung der von Ihnen gezahlten Steuern und Gebühren. Denn Steuern und Gebühren als Passagierentgelte sind personenbezogene Kosten des Flugtickets, welche die Fluggesellschaft erstatten muss.

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Nov Dez

 

Ihre Rechte als Flugpassagier

06.02.2008 (Ms)

Und wieder wuchsen die Passagierzahlen und Flugbewegungen weltweit und europaweit ebenso wie in Deutschland. Knapp 900 Millionen Menschen verreisten im Jahr 2007 weltweit. Das entspricht ca. sechs Prozent oder 52 Millionen Reisender mehr als im vergleichbaren Zeitraum 2006. In den ersten sechs Monaten des Jahres 2007 flogen knapp 44 Millionen Passagiere von deutschen Flughäfen ab. Das waren über 2 Millionen Fluggäste mehr, als im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2006. Das Flugzeug wird nicht mehr nur für Fernreisen, sondern schon seit Jahren auch für die Kurzstrecke genutzt. Abgesehen von ökologischen und infrastrukturellen Problemen, steigen mit der Zunahme des Flugverkehrs und der Flugbewegungen auch die rechtlichen Problematiken.

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Nov Dez

 

Koffer und Gepäck weg - Ihre Rechte bei Verlust des Reisegepäcks

06.02.2008 (Kö)

Der Flug war anstrengend und Sie stehen müde und abermals urlaubsreif an der Gepäckausgabe. Das obligatorische Drängeln beginnt, sobald sich das Kofferband in Bewegung setzt. Als der erste Koffer mit halb heraushängenen Unterhemden auf dem Band seine Runden dreht, beschleicht Sie ein mulmiges Gefühl. Was, wenn... Wenn die schlimmsten Befürchtungen dann tatsächlich eintreffen oder gar übertroffen werden und Ihr Reisegepäck nicht auf dem Band erscheint, geht die übliche Prozedur los. Schadensmeldung, Telefonate, Nachfragen, Warten, Hoffen und Bangen, dass das Reisegepäck doch noch irgendwann auftaucht.

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Nov Dez

 

Koffer und Gepäck weg - Einzelfälle und gerichtliche Entscheidungen

07.02.2008 (Kö)

Geschäftsbedingungen der Airlines

Einige Fluggesellschaften versuchten in der Vergangenheit, sich Ihrer Verantwortung für Gepäckschäden durch vertragliche Regelungen in ihren AGB zu entziehen. So versuchten Airlines durch Klauseln wie [...]

Aufgebrochenes Luftgepäck nach Landung

Der Flugpassagier kam aus Neuseeland am Düsseldorfer Flughafen an und musste bei Entgegennahme seines mit 34 Kilogramm Gewicht aufgegebenen Reisekoffers feststellen, dass dieser gewaltsam geöffnet worden war und Gegenstände im Gesamtwert von über 4.000 EUR fehlten. Die Versicherung ersetzte dem Versicherungsnehmer und Fluggast die Kosten. [...]

Beschädigtes Reisegepäck

Der Flugpassagier flog von Montreal in Kanada nach Stuttgart und gab ein Baritonhorn und eine Trombone in entsprechenden Hartschalenkoffern bei der Gepäckaufgabe auf. Bei Ankunft am Flughafen Stuttgart waren beide Instrumente beschädigt. [...]

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