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Gepäckverlust und Pünktlichkeit der Fluggesellschaften Lufthansa und Ryanair in der Diskussion

 

Gepäckverlust, Gepäckverspätung und Abflug- und Ankunftsverspätung sind für Fluggäste ärgerlich und sorgen regelmäßig für Streitigkeiten. Über die Anzahl der Vorfälle von Kofferverlusten, Gepäckverspätungen und Flugverspätungen werden Daten erhoben, die in verschiedenen Statistiken veröffentlicht werden. Die Auswertung der Zahlen und Daten und die Schlussfolgerungen sind je nach Lesart sehr unterschiedlich. Ein genauer Blick auf die Datensätze bringt überraschende Ergbenisse.


von Jan Bartholl (Rechtsanwalt für Reiserecht und Luftverkehrsrecht)


FE 2009 (Ma) Michael O'Leary ist Wortführer der irischen Fluggesellschaft Ryanair. Wenn es darum geht, den ärgsten Mitbewerber auf dem deutschen und europäischen Markt, die Deutsche Lufthansa AG, herauszufordern, ist O'Leary stets zur Stelle. Ryanair nahm eine kürzlich veröffentlichte Statistik des Verbandes Europäischer Fluggesellschaften aus Brüssel zum Anlass, sich mit den Flag-Carriern und insbesondere der Lufthansa in gewohnt provozierender und plakativer Weise zu vergleichen. Laut Eigenaussage bietet Ryanair "ihren Fluggästen einen besseren Kundenservice" als "die Kranich-Airline" Lufthansa. Die Pünktlichkeit der Flüge der Lufthansa seien "eher schlecht und die Gepäckhandhabung eher nachlässig zu nennen". Ryanair begründete die Bewertung im Hinblick auf "rund 13 Gepäckstücke pro 1.000 Passagiere", die bei der Lufthansa verloren gingen und einer Pünktlichkeit von "nur 82 Prozent ihrer Flüge". "Ryanair dagegen", so die Eigenaussage, "verliert weniger als einen Koffer pro 1.000 Fluggästen bei einer Pünktlichkeitsrate von über 90 Prozent".

 

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Gepäckverlust und Gepäckverspätung, sog. Delayed Baggage

Tatsächlich zeigen Untersuchungen des Verbandes Europäischer Fluggesellschaften über den Gepäcktransport, dass die Lufthansa in der Zeit von April bis Oktober 2008 bei 36.008.113 Millionen beförderten Flugpassagieren einen Verhältniswert von 12,7 verspäteten Gepäckstücken per 1000 Fluggästen aufweist. Aus derselben Erhebung geht hervor, dass die Deutsche Lufthansa bei 384.391 erfolgten Flügen zu 82,4% pünktlich, d.h. on-time, am Zielflughafen angekommen ist.

Unsere Beratungsangebote umfasst die Soforthilfe für Reisende und Flugpassagiere bei Gepäckschäden, Kofferverlust, Gepäckverspätung und bei Problemen wie Flugannullierung, Umbuchung oder Verspätung. Als Anwalt für Reiserecht, Flugrecht und Luftverkehrsrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Jan Bartholl für Fragen zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach und erkundigen Sie sich kostenfrei über unsere Beratungsangebote.

 
 

 

 

 

 

 



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Abgesehen von der rechtlichen Bewertung der vergleichenden Werbung, ist der Vergleich so alt wie unzulänglich. Ryanair lässt wohlüberlegt einige Merkmale bei diesem Vergleich außen vor. Billigflieger Ryanair bietet mit seinem Streckennetz Flugbeförderungen von und zu größtenteils ländlichen Provinzflughäfen in kurzer Distanz ohne Umsteigen an. Das Angebot der Flugbeförderungen der Deutschen Lufthansa AG umfasst ein weit gefächertes Streckennetz, das Flugpassagiere über als Knotenpunkte konzipierte Umsteigeflughäfen, sogenannte Hubs, transportiert. Typische Hubs sind beispielsweise der Flughafen Frankfurt am Main, der Flughafen Paris Charles de Gaulle, der Flughafen London Heathrow oder Madrid Barajas in Spanien. Die Verkehrsströme der Lufthansa und die Angebote der Flugbeförderung unterscheiden sich vom Konzept und dem Angebot der Ryanair und sind nur bedingt vergleichbar. Bei Flugbeförderungen mit Gepäcktransport über die sogenannten Hubs steigt das Risiko der Gepäckverspätung und des Gepäckverlustes. Durch knapp kalkulierte Zeiten für das Umsteigen der Flugpassagiere am Flughafen und das Aus- und Beladen der Flugzeuge mit Reisekoffern und Reisegepäck liegen die Zahlen über Gepäckschäden, Kofferverlust und Gepäckverspätung an großen und typischen Umsteigeflughäfen regelmäßig höher als an kleinen Provinzflughäfen, die direkt angeflogen werden. Aus den bloßen Zahlen über Kofferverluste und verspäteter Gepäckbeförderungen Schlüsse über den Umgang und die Gepäckhandhabung im Allgemeinen zu ziehen, ist nur eingeschränkt möglich. Die Zahlen des Delayed Baggage Reports weisen häufig höhere Verlustquoten der Flag-Carrier wie Lufthansa, British Airways, Iberia, Air France KLM oder Alitalia im Vergleich zu Low-Cost-Carriern wie Ryanair, EasyJet oder Germanwings aus. Diese Zahlen ohne die Umstände der Geschäftspolitik der Fluggesellschaften bezüglich Direktflüge, Gepäckaufgabe und Passagieraufkommen zu werten, ist trügerisch. Es werden Äpfel mit Birnen verglichen.

Zudem ist zu berücksichtigen, dass die Fluggesellschaft Ryanair mit extra erhobenen Gepäckgebühren, einem herabgesetzten Höchstgewicht von 15 kg pro Gepäckstück und einer zusätzlich berechneten Gebühr für jeden Check-In-Vorgang einiges unternimmt, um ihre Fluggäste von der Gepäckmitnahme und Gepäckaufgabe abzuhalten. Die Lufthansa kalkuliert die Gepäckaufgabe bereits in die Flugpreise mit ein, so dass keine Extrakosten für die Mitnahme von Koffern und Reisegepäck berechnet werden.

In einer Pressemitteilung "betont Ryanair, dass gerade Pünktlichkeit und zuverlässige Gepäckzustellung für Flugreisende die wichtigsten Bewertungspunkte seien". In eigener Aussage führt Ryanair weiter aus, "dass nicht nur die garantiert niedrigsten und kerosinzuschlagsfreien Preise Verbraucher anlocken würden, sondern die Wiederholungsbucher darüber hinaus die ungeschlagene Pünktlichkeitsrate und die nahezu hundertprozentige Gepäckausgabe bei Ryanair zu schätzen wüssten". Der Umstand, dass Ryanair mit der Preiswerbung darauf abzielt, Verbraucher anzulocken, ist richtig. Jedoch haben bereits einige deutsche Gerichte festgestellt, dass die Werbung von Ryanair, insbesondere auch bezüglich der beworbenen Flugpreise, irreführend und damit rechtswidrig ist.

Es ist auf dem wettbewerbsintensiven Flugbeförderungsmarkt festzustellen, dass der Wettbewerb verstärkt nicht nur über den Flugpreis, sondern vermehrt über sog. "Zusatzleistungen" geführt wird. Ryanair sieht offensichtlich die Mitnahme und Aufgabe von Gepäck bereits als Zusatzleistung an. Fluggäste erwarten jedoch bei der Mitnahme von Reisekoffern immer noch, ein Freigepäck mitnehmen zu dürfen, ohne extra dafür zur Kasse gebeten zu werden.

 

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Werbung von Flugpreisen muss transparenz und wahr sein

Das Landgericht Hamburg und das Hanseatische Oberlandesgericht verboten der Fluggesellschaft Ryanair, mit Preisen wie "ab Euro 25,59" zu werben, ohne darauf hinzuweisen, dass zusätzlich für die Gepäckaufgabe von mitgeführten Reisekoffern und aufzugebenen Reisetrolleys die Zahlung weiterer Gebühren und Entgelte verlangt wird.

Ihr persönlicher Ansprechpartner in Fragen zum gesamten Reiserecht, Flugrecht und Luftverkehrsrecht ist Rechtsanwalt Jan Bartholl. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Ihrem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft. Kontaktieren Sie uns einfach und erkundigen Sie sich über unsere Beratungsangebote.
 
 

 

 

 

 


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Dass die Mitnahme von Reisegepäck und Reisekoffern noch immer Marktstandard ist, und Fluggäste Freigepäck erwarten dürfen, hat das Hanseatische Oberlandesgericht bereits festgestellt (OLG Hamburg, Urteil vom 20.09.2007, Aktenzeichen 3 U 30/07, weitere Informationen hier). Das Gericht urteilte, dass die Werbung von Ryanair irreführend war und nicht der Preistransparenz entsprach. Dies gilt nach Einführung der Verordnung (EG) Nr. 1008/2008 umso mehr. Ziel der Verordnung ist es, die weit verbreitete Branchenpraxis der Airlines zu unterbinden, Flugpreise ohne Angabe von Steuern, Gebühren oder Kraftstoffzuschlägen öffentlichkeitswirksam zu bewerben. Die neue Richtlinie soll mehr Klarheit in den Preisdschungel der Lockangebote der Fluggesellschaften bringen. Nach den Gesetzesvorschriften der Verordnung dürfen Zusatzkosten und Gebühren nicht mehr verschleiert und versteckt werden. Damit will der europäische Gesetzgeber sicherstellen, dass Verbraucher nicht irregeführt werden und Flugpreise über Ländergrenzen hinweg besser verglichen werden können.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband hält die Werbung und die Buchungsvorgänge im Internet von Ryanair weiterhin für rechtswidrig und hat Ryanair und weitere Fluggesellschaften aufgefordert , die Werbung zu ändern. Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert, dass Ryanair die Werbung der geltenden europäischen und deutschen Rechtslage anpasst.

 

Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unsere Beiträge Fluggesellschaften müssen bei Internetbuchung wahre und transparente Preise angeben, Preiswerbung für Flüge muss über Gebühren für Gepäck und mitgeführte Koffer informieren und Erstattung der Flugkosten bei Nichtantritt des Fluges, über die Rechte von Flugpassagieren, die geleisteten Beträge für Steuern und Gebühren von der Fluggesellschaft zurückzufordern, wenn der Flug nicht wahrgenommen wurde.

 

Jan Bartholl
Rechtsanwalt für Reise- und Luftverkehrsrecht
FE 2009 (ma/09)

www.ra-janbartholl.de

E-Mail: info (at) ra-janbartholl.de

 

copyright Jan Bartholl

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Beratung


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Abgelegt unter: Preistransparenz, Flugpreise, Internetbuchung, Luftverkehrsrecht, EU-Vorschrift, Rückzahlungsanspruch, Fluggesellschaft, Ryanair, Lufthansa, Flugbeförderung, Fluggastrechte, Vertragsrecht, Flughafen, Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Haftungsrecht, Schadensmeldung
Markiert als Artikel über die Werbung für Flüge und Flugbuchungen im Internet und die Vorschriften der erneuerten EU-Verordnung, die transparente Preise für Werbung von Flügen vorschreibt. Der Artikel beschäftigt sich mit wettbewerbsrechtlichen, vertragsrechtlichen und luftverkehrsrechtlichen Fragen bezüglich der Preiswerbung von Flugbeförderungsverträgen im Zusammenhang mit Internetbuchung von Flügen. Zu diesem Thema finden Sie weitere Informationen unter Pauschalreiserecht, Reiserechte, Verordnung (EG) Nr. 261/2004, europäische Fluggastrechte, Urlaubsrecht, Musterbrief, Musterschreiben, Ansprüche auf Reisepreisminderung, Vertragsrecht, Haftung, Schadensmeldung, Schadensersatz.

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