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Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails von Kleingewerbetreibenden



05.02.2007 (Kö) Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl und ihre Kooperationspartner hatten schon in der letzten Ausgabe des Kundenbriefes des Jahrgangs 2006 auf die geänderte Rechtslage zu Angaben in geschäftlichen E-Mails hingewiesen. Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Vorschriften des Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) betreffen zunächst nur im Handelsregister eingetragene Firmen. Freiberufler, Kleingewerbetreibende, also Einzelunternehmer, und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, werden von der gesetzlichen Regelung nicht erfasst. Für Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, regelt §15b Gewerbeordnung, dass

1. mindestens ein ausgeschriebener Vorname und der Familienname, sowie

2. die aktuelle ladungsfähige Anschrift

in der geschäftliche E-Mail mitgeteilt werden müssen.

Beispiel:

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Max Mustermann
Musterstraße 24
48150 Münster

Tel. 0251/1111111
Fax 0251/1111111.

Wenn Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Recht (auch BGB-Gesellschaft genannt) führen, sind alle Gesellschafter mit

1. mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen und dem Familiennamen, sowie

2. der aktuellen ladungsfähigen Anschrift der Gesellschaft

anzugeben. Die von Ihnen möglicherweise gewählten Zusatzbezeichnungen, wie Geschäftsbezeichnungen, Firmennamen oder Buchstabenkombinationen können zusätzlich angeführt werden.

Beispiel:

Max Mustermann&  Erika Meier GbR [oder: Gesellschaft bürgerlichen Rechts]
Musterstraße 24
48150 Münster

Tel. 0251/1111111
Fax 0251/1111111.

Wir empfehlen Ihnen einen vollständig und rechtlich einwandfreien elektronischen Briefkopf als Textbaustein anzufertigen. Alle Mitarbeiter Ihres Unternehmens sollten informiert werden, zukünftig bei ausgehender E-Mail-Korrespondenz auf die Vollständigkeit der Nachricht zu achten.

 

Rechtsanwalt Jan Bartholl
Münster, November 2007
www.ra-janbartholl.de
E-Mail: info (at) ra-janbartholl.de

 


copyright Jan Bartholl

Diesen Artikel können Sie mit einem Hinweis auf unsere Webseite http://www.ra-janbartholl.de verbreiten, zitieren und verlinken.

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Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich an die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl in Münster wenden. Wir stehen Ihnen jederzeit als Partner zur Seite. Rechtsanwalt Jan Bartholl betreut Sie als Ansprechpartner weit über juristische Details hinaus in Münster und Umgebung.
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Haben Sie eine spezielle Frage zu einem ganz bestimmten Thema, stehen Ihnen Ansprechpartner zu den verschiedenen Themengebieten wie Verbraucherrecht, Vertragsrecht, Reiserecht und anderen Rechtsgebieten jederzeit zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail oder Telefon. Ihr persönlicher Ansprechpartner erörtert mit Ihnen gemeinsam die Sachlage und beantwortet Ihre Fragen. Die Rechtsanwaltskanzlei Bartholl freut sich, Sie kennenzulernen.


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Abgelegt unter: Gesellschaftsrecht, Firmenrecht, Wettbewerbsrecht, Haftung, Wirtschaftsrecht

Markiert als Artikel über Beispiele für elektronische Briefköpfe in geschäftlichen E-Mails von Rechtsanwalt Jan Bartholl in Münster. Der Artikel beschäftigt sich mit rechtlichen Fragen über die Pflichten von Gewerbetreibenden und Unternehmern zu bestimmten Angaben in E-Mails und im Geschäftsverkehr. Zu diesem Thema finden Sie weitere Informationen unter Gesellschaftsrecht, Tipps für Unternehmer, Firmenrecht, Wettbewerbsrecht, Haftung, Vertragsrecht.

Links: Geschäftliche E-Mails und häufig übersehene Pflichtangaben

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Geschäftliche E-Mails und häufig übersehene Pflichtangaben

Pflichtangaben in geschäftlichen E-Mails



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Rechtsanwaltskanzlei Bartholl
E-Mail: info (at) ra-janbartholl.de
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